1. Geltungsbereich
Diese AGB´s gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Lieferungen und Leistungen der CERÊS-Hotel Betriebsgesellschaft mbH - im folgenden CERÊS genannt - an den Vertragspartner.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des CERÊS. Die AGB des Kunden finden nur Anwendung wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis seiner AGB werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluß I Vertragspartner
Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme des CERÊS zustande.
Dem CERÊS steht es frei, den Antrag schriftlich zu bestätigen oder schlüssig durch Leistungserbringung.
Vertragspartner sind der Kunde und das CERÊS. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem CERÊS gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
3. Leistungen
Das CERÊS ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bereitzustellen und zu erbringen.
Der Kunde ist zur Abnahme und zur Zahlung der Leistungen im bestellten Umfang verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des CERÊS an Dritte.
Neben den Leistungen des CERÊS können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden. Diese, nicht vom Hotel durchgeführten Fremdleistungen, werden von dem dritten Leistungserbringer in eigener Verantwortung erbracht.
Die Erbringung eigener Leistungen durch den Kunden, in den Räumen und auf dem Gelände des CERÊS, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das CERÊS. Erlaubt das CERES bei Veranstaltungen das Mitbringen von Speisen und Getränken, dann ist das CERÊS zur pauschalen Berechnung eines Korkgeldes berechtigt.
4. Bereitstellung I Übergabe I Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume und Leistungen.
Leistungen stehen dem Kunden erst innerhalb der vereinbarten Zeiträume zur Verfügung.
Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Sofern nicht anderes vereinbart wurde, hält das CERÊS reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach kann das CERÊS die Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
Die Rückgabe hat ordentlich und geräumt zu erfolgen.
Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag, spätestens bis 11.00 Uhr, dem CERÊS zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, dann kann das CERÊS bis 16.00 Uhr 50 % und ab 16.00 Uhr 100 % des Logispreises für diesen Tag zusätzlich berechnen.
5. Preise I Zahlungen
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich die Umsatzsteuer, führt dies zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, können sich die vereinbarten Preise für Leistungen erhöhen, höchstens jedoch um 10 %.
Ändert der Kunde nachträglich die Anzahl der gebuchten Zimmer oder Räume, der bestellten Leistungen oder die Aufenthaltsdauer, dann kann das CERÊS die Preise nachträglich ändern.
Rechnungen des CERÊS ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zu zahlen. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger eingegangen. Das CERÊS kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
Das CERÊS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das CERÊS berechtigt, Zinsen mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des CERES nur aufrechnen, mindern oder zurückbehalten, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Rücktritt I Kündigung I Stornierungen
Ein Rückritt bzw. eine Stornierung des Kunden, bedarf der schriftlichen Zustimmung des CERÊS. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Betrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das CERÊS hat die ersparten Aufwendungen aus dem vereinbarten Preis anzurechnen, wobei das CERÊS berechtigt ist, diese zu pauschalieren.
Hat das CERÊS dem Kunden eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurück zutreten, dann hat das CERÊS keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim CERÊS. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das CERÊS seinerseits berechtigt, in diesem Zeitraum vom Vertrag zurück zutreten.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom CERÊS gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das CERÊS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das CERÊS ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind zum Beispiel: Höhere Gewalt, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Räume oder sonstige Leistungen unter falschen Angaben des Kunden, die zum Vertrag geführt haben oder wenn das CERÊS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die in Anspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des CERÊS gefährden könnten.
Handelt der Kunde bei Veranstaltungen dem Vertrag zu wider, so ist das CERÊS zum sofortigem Rücktritt bzw. zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Ist der Rücktritt des CERÊS berechtigt, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7. Haftung I Verjährung
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung des CERÊS für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich dem CERÊS anzuzeigen, ansonsten erlöschen seine Haftungsansprüche. Das CERES wird sich bei Kenntnis oder bei unverzüglicher Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das CERÊS nach den gesetzlichen Bestimmungen höchstens bis EUR 4000 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 1000.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz des CERÊS - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das CERÊS nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des CERÊS.
Genehmigt das CERÊS einem Kunden eigene Leistungen in den Räumen oder auf dem Gelände des CERÊS zu erbringen, so hat er dafür selbst die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Der Kunde haftet hierfür allein und stellt das CERÊS von Ansprüchen Dritter frei.
Weckaufträge werden vom CERES mit größter Sorgfalt gefälligkeitshalber ausgeführt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Gleiches gilt sinngemäß für Nachrichten, Post und Warensendungen. Ein Verwahrungsauftrag kommt für sie nicht zustande.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des CERÊS verursacht haben.
Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des CERÊS. Gerichtsstand ist der Sitz des CERÊS. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr für Kunden, die keinen allgemeinen Geschäftssitz im Inland haben.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.